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Neue Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung

Neue Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung

Neue Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung

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Neue Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung ab 15.01.2026.

Auch im Fall von Meinungsverschiedenheiten im Schadensfall oder bei der Auslegung Ihrer Polizze sind wir darauf bedacht, stets fair und transparent zu handeln. Deshalb möchten wir unsere Kund*innen über eine neue Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung informieren: ab 15.01.2026 können Sie auf einen sog. Versicherungsombudsmann (Arbitro Assicurativo) zurückgreifen. Über diese unabhängige Schlichtungsstelle können Konflikte, nach erfolgloser Beschwerde, einfach und unkompliziert gelöst werden.

Ein entsprechender Antrag kann auf dem Internet-Portal www.arbitroassicurativo.org eingereicht werden, wo die Infos bezüglich der Zulässigkeitsvoraussetzungen sowie andere Informationen und Hinweise zur Antragstellung einsehbar sind.

Bildquelle: Pixabay

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